Die Patientenverfügung

So legen Sie Ihre medizinischen Wünsche für die Zukunft fest.

In diesem Text erfahren Sie alles Wichtige über die Patientenverfügung. Das Thema ist für jeden wichtig, der auch dann selbst bestimmen möchte, wenn er nicht mehr für sich sprechen kann. Sie lesen hier, warum eine solche Verfügung so wichtig ist und wie Sie sie richtig erstellen, damit Ihr Wille zählt.

Zusammenfassung als Erklärvideo

Hier ist eine Zusammenfassung dieser Seite als Erklärvideo:

Bei Klick wird dieses Video von den YouTube Servern geladen. Details siehe Datenschutz.

1. Warum eine Patientenverfügung wichtig ist

Sie behalten die Kontrolle

Es ist gut, sich frühzeitig Gedanken über das eigene Lebensende zu machen. Mit einer Patientenverfügung treffen Sie eine wichtige Vorsorge. Sie ist ein starkes Werkzeug, damit Sie selbst bestimmen, was medizinisch mit Ihnen geschieht. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihren Willen einmal nicht mehr selbst äußern können.

Die Medizin kann das Leben heute oft sehr lange erhalten. Manchmal ist das mehr, als man es sich wünscht. Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst, welche Behandlungen Sie möchten und welche nicht. Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung bleibt so immer gewahrt. Das gilt auch, wenn Sie zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder bei fortgeschrittener Demenz nicht mehr ansprechbar sind.

Sie helfen Ihren Angehörigen

Ohne eine schriftliche Anweisung von Ihnen liegt eine schwere Last auf den Schultern Ihrer Familie. Ihre Angehörigen müssen dann über Leben und Tod entscheiden. Das ist eine sehr schwierige Aufgabe und führt oft zu großer Unsicherheit.

Eine klar geschriebene Patientenverfügung nimmt Ihren Liebsten diese Last ab. Sie wissen dann genau, was Sie sich wünschen, und handeln in Ihrem Sinne. Viele glauben, dass Ehepartner oder Kinder automatisch entscheiden dürfen. Das ist ein Irrtum. Ohne eine Vollmacht haben sie kein Recht dazu. Auch das neue Ehegattennotvertretungsrecht ist nur eine Lösung für kurze Zeit und ersetzt keine gute Vorsorge.

2. So wird Ihr Wille rechtlich gültig

Was im Gesetz steht

Damit Ihre Patientenverfügung gültig ist, gibt es klare Regeln. Diese stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch im Paragrafen 1827. Das Gesetz sagt: Ihr Wille ist für die Ärzte und Ihre Vertrauensperson bindend.

Für die Erstellung gibt es drei wichtige Voraussetzungen.

Erstens: Sie sind volljährig, also mindestens 18 Jahre alt.

Zweitens: Sie sind einwilligungsfähig. Das bedeutet, Sie verstehen genau, was Sie da entscheiden.

Drittens: Sie erstellen die Verfügung freiwillig und ohne Druck von anderen.

Diese Form müssen Sie einhalten

Das Gesetz schreibt eine bestimmte Form für die Patientenverfügung vor.

Sie muss schriftlich sein. Sie schreiben den Text am Computer oder von Hand. Wichtig ist, dass Sie das Dokument am Ende persönlich unterschreiben. Schreiben Sie Ihren vollen Namen darunter.

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend notwendig. Ein Notar oder Arzt bestätigt aber Ihre Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift. Das gibt dem Dokument mehr Gewicht. Es hilft, spätere Zweifel an der Gültigkeit zu vermeiden.

Sie ändern Ihre Meinung jederzeit

Sie sind niemals an Ihre einmal getroffene Entscheidung gebunden, ein Widerruf Ihrer Patientenverfügung ist jederzeit möglich. Dafür gibt es keine Formvorschriften.

Sie sagen es einfach Ihrem Arzt oder Ihren Angehörigen. Sie zerreißen das Dokument. Selbst eine kleine Geste, etwa ein Nicken, zählt als Widerruf. Ihr aktueller Wille hat immer Vorrang vor dem, was Sie früher aufgeschrieben haben.

3. So schreiben Sie alles richtig auf

Was Gerichte für wichtig halten

Gerichte haben entschieden, dass allgemeine Sätze nicht ausreichen. Formulierungen wie „Ich wünsche keine lebensverhaltenden Maßnahmen“ sind unwirksam. Sie sind nicht genau genug.

Ihr Wille muss ganz klar erkennbar sein. Schreiben Sie deshalb immer ganz konkret, für welche Situation welche Entscheidung gilt. Die sicherste Methode ist die Gliederung in zwei Schritte.

Schritt 1: Beschreiben Sie die Situation genau

Zuerst beschreiben Sie ganz genau die Situationen, in denen Ihre Verfügung gelten soll.

Gute Beispiele dafür sind:

  • Wenn ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.
  • Wenn ich im Endstadium einer unheilbaren, tödlichen Krankheit bin.
  • Wenn mein Gehirn so schwer geschädigt ist, dass ich nie wieder aufwachen werde (zum Beispiel im Wachkoma).
  • Wenn ich wegen einer fortgeschrittenen Demenz keine Nahrung und Flüssigkeit mehr selbst zu mir nehmen kann.

Schritt 2: Legen Sie fest, was getan werden soll

Für jede dieser Situationen legen Sie nun fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie möchten oder ablehnen.

Dazu gehören Entscheidungen über:

  • Wiederbelebung: „Ich wünsche keine Versuche der Wiederbelebung.“
  • Künstliche Beatmung: „Ich wünsche keine künstliche Beatmung.“
  • Künstliche Ernährung: „Ich wünsche keine künstliche Ernährung und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr.“
  • Schmerzbehandlung: Es ist notwendig, dass Sie festlegen, dass Sie immer eine gute Behandlung gegen Schmerzen, Atemnot und Angst erhalten. Schreiben Sie auch, dass Sie Mittel akzeptieren, die als Nebenwirkung Ihr Leben verkürzen.

Ihre persönlichen Wünsche sind auch wichtig

Sie nutzen die Patientenverfügung auch, um weitere Wünsche aufzuschreiben.

  • Sterbeort: Sie äußern den Wunsch, zu Hause oder in einem Hospiz zu sterben.
  • Organspende: Sie treffen eine klare Aussage, ob Sie Organe spenden möchten oder nicht.
  • Persönliche Werte: Schreiben Sie in eigenen Worten auf, was Ihnen im Leben wichtig ist und was Lebensqualität für Sie bedeutet. Das hilft Ihrer Vertrauensperson und den Ärzten sehr, Sie besser zu verstehen.

4. Was bei Demenz besonders zu beachten ist

Ihr Wille von heute und Ihr Wille von früher

Eine Demenzerkrankung ist eine besondere Herausforderung. Ein Mensch mit Demenz verändert sich stark. Es entsteht ein schwieriges Problem: Was ist, wenn der Mensch in gesunden Tagen etwas aufgeschrieben hat, aber jetzt in der Krankheit Lebensfreude zeigt?

Manchmal lehnt ein Mensch mit Demenz eine Behandlung nonverbal ab, die er früher gewünscht hat, oder umgekehrt. Das bringt Ärzte und Angehörige in einen Gewissenskonflikt. Welcher Wille zählt dann? Der von früher oder der von jetzt?

Gute Ratschläge und klare Formulierungen

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft rät, im Zweifel dem aktuellen, sichtbaren Willen den Vorrang zu geben. In einer Patientenverfügung für den Fall der Demenz schreiben Sie daher nicht nur Verbote auf. Sie formulieren auch positive Wünsche für Ihr Leben mit der Krankheit.

Knüpfen Sie Ihre Anweisungen an bestimmte Zustände. Zum Beispiel: „Diese Festlegungen gelten, wenn ich meine engsten Angehörigen nicht mehr erkenne und nicht mehr mit ihnen sinnvoll sprechen oder gestikulieren kann.“ So gestalten Sie die Bedingungen Ihres Lebens mit der Krankheit und wahren Ihre Würde in jeder Phase.

5. So sorgen Sie für den Notfall vor

Warum die Vorsorgevollmacht so wichtig ist

Ihre Patientenverfügung benötigt jemanden, der Ihren Willen durchsetzt. Das ist die Aufgabe Ihrer Vertrauensperson aus der Vorsorgevollmacht. Diese Person spricht für Sie mit den Ärzten und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche beachtet werden. Wählen Sie dafür einen Menschen aus, dem Sie absolut vertrauen, und sprechen Sie offen mit ihm.

Holen Sie sich Rat von Fachleuten

Lassen Sie sich bei der Erstellung helfen.

  • Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über die medizinischen Begriffe und Folgen.
  • Ein Notar oder Rechtsanwalt prüft, ob Ihre Formulierungen rechtlich eindeutig sind.
  • Auch soziale Einrichtungen wie Caritas, Diakonie oder Sozialverbände bieten gute Beratung an.

Wo Sie Ihre Papiere am besten aufbewahren

Ihre Verfügung hilft nur, wenn sie im Notfall gefunden wird.

  • Bewahren Sie das Original zu Hause in einem Vorsorgeordner auf. Legen Sie es nicht in ein Bankschließfach.
  • Geben Sie Ihrer Vertrauensperson und Ihrem Hausarzt eine Kopie, die Sie ebenfalls original unterschrieben haben.
  • Tragen Sie die Existenz Ihrer Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister ein. Gerichte und Ärzte fragen dieses Register ab.
  • Stecken Sie eine kleine Notfallkarte in Ihre Brieftasche. Darauf steht, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wer Ihre Vertrauensperson ist.

Überprüfen Sie Ihre Verfügung regelmäßig

Ihre Verfügung hat kein Ablaufdatum. Trotzdem ist es gut, sie regelmäßig zu überprüfen, zum Beispiel alle zwei Jahre. Lesen Sie alles noch einmal durch. Wenn alles noch stimmt, unterschreiben Sie einfach mit dem neuen Datum erneut. Das zeigt allen, dass Ihr Wille noch aktuell ist.

Über Harald

Als Experte für Finanzen und Versicherungen konzentriere ich mich heute auf ein zentrales Thema: Mit meinem Weblog 'Finalplan.de' und der dazugehörigen Facebook-Gruppe schaffe ich Klarheit und Transparenz.